Unsere Versicherungsleistungen auf einen Blick

Die Pensionskasse der EDEKA Organisation V.V.a.G. gewährt ihren versicherten Personen grundsätzlich einen Anspruch auf Altersrente und in Abhängigkeit von der Versichertengruppe und dem Tarif nach Wahl zusätzlich eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung bzw. eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Nähere Informationen zu den Tarifen und Leistungen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

Grundbaustein: Altersrente & vorgezogene Altersrente

Grundbaustein: Altersrente & vorgezogene Altersrente

Den Grundbaustein unserer Versicherungsleistungen stellt die lebenslange Altersrente dar. Scheidet eine versicherte Person endgültig aus dem Erwerbsleben aus und bezieht kein Erwerbseinkommen mehr, so wird ihr auf Antrag... weiter lesen »

Tarif AIW: Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung

Tarif AIW: Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung

Der Tarif AIW bietet Zusatzleistungen in Form einer Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenversorgung.

Im Rahmen der Invaliditätsrente gewährt die Pensionskasse versicherten Personen eine Rentenleistung... weiter lesen »

Tarif AZ: Rentengarantiezeit 10 Jahre

Tarif AZ: Rentengarantiezeit 10 Jahre

Die im Rahmen des Tarif AZ versicherte Rentengarantiezeit bewirkt, dass eine Rente bei Tod der versicherten Person vor Ablauf eines 10-jährigen Altersrentenbezuges für die verbleibende Garantiezeit an die berechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Sollte die versicherte Person vor Beginn des Altersrentenbezuges versterben, erhalten die berechtigten Hinterbliebenen für einen Zeitraum von 10 Jahren eine Rente in Höhe der zum Todeszeitpunkt bestehenden Rentenanwartschaft.

Verstirbt die versicherte Person beispielsweise im Alter von 45 Jahren und somit vor Beginn des Altersrentenbezuges, erhält die Witwe / der Witwer für eine Dauer von 10 Jahren eine Rente in Höhe der zum Todeszeitpunkt bestehenden Rentenanwartschaft.

Sollte die versicherte Person zum Zeitpunkt des Todes hingegen bereits seit bespielsweise 2 Jahren Rente bezogen haben, erhält die Witwe / der Witwer noch für weitere 8 Jahre eine Rentenleistung von unserer Pensionskasse.

Für den Fall, dass zum Todeszeitpunkt der versicherten Person bereits für einen Zeitraum von 10 Jahren oder darüber hinaus eine Rentenleistung erbracht wurde, erfolgt keine Rentenzahlung an die Witwe / den Witwer.