Betriebliche Altersversorgung
über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Versichertengruppe III

Versichertengruppe III

In der Versichertengruppe III können die Betriebsangehörigen der gesamten EDEKA-Gruppe versichert werden, die aufgrund eines Tarifvertrages oder entsprechender Vereinbarungen (z.B. Betriebs­ver­ein­barungen) Anspruch auf betriebliche Altersversorgung haben.

Beiträge & Beitrags­bemess­ung

Die Höhe des monatlichen Beitrags ist dem Tarifvertrag bzw. der Betriebs- oder vergleichbarer Vereinbarung zu entnehmen. Der Bei­trag wird vom Arbeitgeber getragen

Kombination mit einer Ent­gelt­um­wand­lung

Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) können die Bei­träge steuerfrei eingezahlt werden. Wird der steuerfreie Maximal­bei­trag nicht voll durch die Arbeitgeberaufwendungen ausge­schöpft, können darüber hinaus Beiträge vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung umgewandelt werden. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Tarife & Leistungen

Der Grundbaustein der Leistungen ist eine lebenslange Altersrente die mit einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren ergänzt wird (Tarif AZ).


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