Häufige Fragen

Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf eine ungekürzte Rente aus der Pensionskasse?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente ab Voll­en­dung Ihres 67. Lebens­jahres, vor­aus­ge­setzt Sie schei­den end­gül­tig aus Ihrem Er­werbs­le­ben aus.

Nun kann es aber z.B. sein, dass Sie bis zum Erreichen der gesetz­li­chen Regel­alters­grenze er­werbs­tätig sind bzw. sein wollen, um dann die un­ge­kürzte ge­setz­li­che Renten­leis­tung be­ziehen zu können. In diesem Fall werden die ein­ge­spar­ten Alters­renten­zah­lungen der Pensions­kasse wie zu­sätz­li­che Bei­träge be­wer­tet, wo­durch sich Ihre Renten­an­wart­schaft weiter er­höht. Die maxi­male Dauer einer solchen fort­laufen­den Ver­bei­tra­gung ein­ge­spar­ter Renten ist ge­mäß unserer Allge­meinen Ver­si­che­rungs­be­dingungen auf die Voll­en­dung des 70. Lebens­jahres be­grenzt.