Häufige Fragen

Verliere ich meinen Anspruch auf die Leistung aus der Pensionskasse der EDEKA, wenn ich bei meinem Arbeitgeber ausscheide?

Nein, die bis zum Ausscheiden aus den Diensten der EDEKA er­reich­te An­wart­schaft bleibt Ihnen auch nach Ihrem Aus­schei­den erhalten.

Die für Sie be­stehen­de Ver­si­che­rung wird - so­fern keine bei­trags­pflich­ti­ge Weiter­füh­rung ge­wünscht wird - bei­trags­frei bis zum Be­ginn der Leis­tung fort­ge­führt.

Alternativ können Sie die Versicherung nach Ihrem Ausscheiden pri­vat mit eigenen Bei­trägen weiter­führen oder Ihren neuen Ar­beit­ge­ber ein­be­ziehen, denn auch Ihr neuer Ar­beit­ge­ber könnte die Ver­si­che­rung als be­trieb­liche Alters­ver­sor­gung für Sie fort­führen. Im Einzel­fall wäre auch eine Über­tragung auf einen Ver­sor­gungs­träger des neuen Ar­beitge­bers mög­lich, je­doch ist dies nicht immer eine sinnvollere Lösung.

Die Weiterführung kann innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden bei uns beantragt werden.